Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rasch Transporte 1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers Die Firma Rasch Transporte kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen. 2. Zusatzleistungen Die Firma Rasch Transporte führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transportunter-nehmens gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. 3. Sammeltransport Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt wer-den. 4. Trinkgelder Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transportunternehmen-mens nicht verrechenbar. 5. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugs-kosten Vergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teil- zahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an das Transportunternehmen auszuzahlen. 6. Transportsicherungen Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio und Hi-Fi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Transportunternehmen nicht verpflichtet. 7. Gefährliches Umzugsgut Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeiten, explosive Stoffe etc.). 8. Versicherung Der Umzug ist gesetzlich versichert mit 620,00 Euro pro qm3 Inventar. Eine höhere Versicherung des Inventares ist möglich, bedarf ab für seine Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Firma Rasch Transporte. Ausgenommen von der Haftung sind Pflanzen, Tiere, Wertgegenstände und Elektro-/Elektronikgeräte. Gehaftet wird auch nicht für die Fracht, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit leicht zerstörbar ist, zum Beispiel aufgrund von Rost. Bei einem Schaden oder Verlust durch „höhere Gewalt“, sprich eine Naturgewalt oder einen Unfall mit Fahrerflucht etc., trägt der Ab-sender keine Schuld und damit haftet er auch nicht für den entstandenen Schaden. 9. Schadensanzeige Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerliche erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu Untersuchen. Diese sind auf dem Schadensprotokoll festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ab-lieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. 10. Elektro- und Installationsarbeiten Die Mitarbeiter des Transportunternehmens sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. 11. Handwerkervermittlung Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Transportunternehmen nur für sorgfältige Auswahl. 12. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Transportunternehmens ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die Rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 13. Abtretung Das Transportunternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten. 14. Missverständnisse Die Gefahr des Missverständnisses anderer Auftragsbestätigungen, Weisungen und Absenders und solche an andere zu ihrer Bevollmächtigte Mitarbeiter des Transportunternehmens 15. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen 16. Entrümpelungen Nach Auftragserteilung und Beginn der Gegenstände innerhalb der beauftragten Nachforderung von Inventar oder Eigentum Firma Rasch Transporte nicht für den Verlust oder Urkunden. Alles, was nicht gespendet 17. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten Verladung fällig und in bar oder in Form nach dem abgerechneten Wechselkurs Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut § 419 findet entsprechende Anwendung 18. Rücktritt vom Vertrag Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung Bemühungen 20% der Gesamtkosten zu Rücktrittskosten in Höhe von 40% der Gesamtkosten, bis zu 1. Werktag vor dem wird der Gesamtbetrag fällig. Der Rücktritt Absenders gegen eine oder mehrere Bestimmungen bestehende Vertrags Verhältnis unter Ausschluss beenden. Bestehen begründete Zweifel sich der Spediteur das Recht vor, vom Vertrag Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag gesamten Umzugskosten fällig. 19. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports 20. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten dem Transportauftrag zusammenhängen Möbelspediteurs befindet, ausschließlich ausschließliche Zuständigkeit nur für den Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung 21. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.